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OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfindungsvergleich; Unzulässige Rechtsausübung; Spätfolgen; Vergleichssumme
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 779; BGB § 242
Treuwidrige Berufung auf Abfindungsvergleich wegen krassen Missverhältnisses zwischen Vergleichssumme und unvorhergesehenen Spätschäden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 831 Abs. 1 § 847 Abs. 1 § 852 Abs. 1
Abfindungsvergleich - unzulässige Rechtsausübung - Spätfolgen - krasses Mißverhältnis zwischen Vergleichssumme und Schaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 28.07.1998 - 2 O 116/91
- OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Papierfundstellen
- VersR 2001, 983
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.06.1990 - VI ZR 255/89
Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Fallen eingetretene Veränderungen in den Risikobereich, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, muß dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später herausstellen, die Folgen tragen (vgl. BGH NJW 1984, 115, 116 und 1991, 1535).Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805; auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59).
- BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64
Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805;… auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59).Diese Voraussetzung war jedoch in Anbetracht der strengen Erfordernisse für eine Nachforderungsklage nach einem Abfindungsvergleich erst ab 1993 erfüllt, als seiner Geltendmachung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstand (vgl. BGH VersR 1966, 243, 245).
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Somit galt bis Abschluß des Abfindungsvergleichs an sich der Grundsatz der Gesamtvertretung durch beide Eltern (seit BVerfG NJW 1959, 1483).
- BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81
Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Fallen eingetretene Veränderungen in den Risikobereich, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, muß dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später herausstellen, die Folgen tragen (vgl. BGH NJW 1984, 115, 116 und 1991, 1535). - BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60
Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805;… auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59). - BGH, 20.12.1977 - VI ZR 190/75
Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Bei späteren Schadensfolgen, die wie hier durch eine bereits 1957 abgeschlossene Handlung verursacht worden sind, beginnt die Verjährungsfrist für nachträgliche Verschlimmerungen, wenn sie im Zeitpunkt der Kenntnis vom Schaden schon als möglich erscheinen, bereits mit diesem Zeitpunkt (vgl. BGH WM 1978, 331, 332).
- OLG Oldenburg, 28.02.2003 - 6 U 231/01
Schadensersatz bei Verkehrsunfall; Umfang des Schmerzensgelds bei langwierigen …
Handelt es bei der Hüftkopfnekrose also nicht um einen "künftigen" Schaden im Sinne der in dem Abfindungsvergleich vereinbarten Vorbehaltsklausel, kann der Kläger weiteres Schmerzensgeld nach ständiger Rechtsrechung nur dann verlangen, wenn ihm ein Festhalten an der Abfindungsvereinbarung nach Treu und Glauben ( § 242 BGB ) nicht zuzumuten ist, weil sich auf Grund von den Parteien nicht vorhergesehener Spätfolgen zwischen Schaden und der Vergleichssumme ein so krasses Missverhältnis ergibt, dass es für den Kläger eine außergewöhnliche und unzumutbare Härte bedeuten würde, wenn ihm Nachforderungsansprüche versagt blieben (vgl. BGH, VersR 1966, 243, 244; NJW 1984, 115 f [BGH 12.07.1983 - VI ZR 176/81] ; NJW 1991, 1535; OLG Celle, ZfS 1997, 332; OLG Schleswig, VersR 2001, 983, 984) [OLG Schleswig 30.08.2000 - 4 U 158/98] .